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Höchste Zeit für 3a-Vorsorge

Noch bis Ende Jahr ist Zeit für die Einzahlung auf 3a-Vorsorgekonten oder die Neueröffnung solcher Bank- und Versicherungskontrakte der freiwilligen ergänzenden Altersvorsorge. Angestellte dürfen bis gut 6800 Fr. jährlich einzahlen, Selbständigerwerbende gar bis 34 000 Fr. Der Sparbetrag verringert das steuerbare Einkommen. Das ist für viele das Haupt­argument. Denn sparen und das Vermögen zu geringen Kosten in Wertschriften investieren lässt sich ja auch sonst über Konto und Depot – ohne das 3a-Korsett.

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